Behandlungskosten

 

 


 

 

Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel keine Kostenerstattung für Leistungen gemäß Heilpraktiker Gebührenverordnung (GebüH).
Wenn Sie Privat versichert  sind, können die Behandlngskosten bei Ihrer Krankenkasse i.d.R. voll geltend gemacht werde.

Als gesetzlich versicherte Person können Sie eine Zusatzversicherung abschließen, die dann zumindest einen Großteil der Behandlungskosten übernimmt.

Für Selbstzahler biete ich eine soziale Preisstaffelung an.